Hunderegeln für Veranstaltungen des Legende–Orga e.V.
Es sei vorab nochmals erwähnt:
Bitte macht es eurer Fellnase doch hübsch und sorgt für eine angemessene Unterbringung!
Wenn es gar nicht anders geht, und dafür kann es durchaus berechtigte Gründe geben, gelten die folgenden Rahmenbedingungen bzw. Voraussetzungen.
Nicht erlaubt mitzubringen sind:
- Listenhunde gemäß DE Einreiseverordnung
Somit sind folgende Hunderassen und ihre Kreuzungen nicht erlaubt:
Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier - Listenhunde gemäß Verordnung/Gesetzgebung der BRD und/oder des Bundeslandes in dem der Veranstaltungsort liegt.
- Listenhunde mit Sondergenehmigung
Ankündigung und Bedingungen
Das Mitbringen von Hunden ist vorab bei der jeweiligen Orga anzukündigen.
Die Hundehalter verpflichten sich auf folgende Bestimmungen eigenverantwortlich zu achten:
– Impfungen gegen Tollwut, Staupe, Parvovirose, Leptospirose, Hepatitis
– EU-Heimtierpass (dies ist auch bei der Veranstaltung mitzuführen)
– Versicherung zur Hundehalterhaftpflicht
– regelmäßige Entwurmung oder vergleichbare Maßnahmen
Leinenpflicht
Auf dem Veranstaltungsgelände und in unmittelbarer Nähe sowie bei und in der Nähe von Aktionen außerhalb des Geländes besteht Leinenpflicht.
Nur im Außenbereich
Hunde sind nur im Außenbereich erlaubt!
Das bedeutet, dass Hunde nicht in Gebäude dürfen und auch nicht in Aufenthaltszelte, die vom Veranstalter bereitgestellt werden (z.B. Taverne, Institutionen, Spielstätten etc.)
Häufchen
Einsammeln!