Teilnahmebedingungen

Für unsere Veranstaltungen geltende Teilnahmebedingungen kannst Du hier einsehen:    
  1. Allgemeine Bestimmungen

Diese besonderen Teilnahmebedingungen gelten für die Veranstaltung “Tortuga: (K)eine neue Hoffnung” in Verbindung mit den jeweils gültigen Fassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Legende-Orga e.V.

Die Bedingungen gelten für folgende Personengruppen 

 

  • Teilnehmer*innen mit gültigem Ticket für die Veranstaltung
  • Gewerbliche Händler
  • Erfüllungsgehilfen des Veranstalters (z.B. Orgas, Fotografen etc.)
  • Gesetzlichen Vertretern des Veranstalters (z.B. Vereinsvorstand)

Im Folgenden werden alle Personen dieser Personengruppen als „Teilnehmer*innen“ benannt, sofern eine bestimmte Gruppe an Personen gemeint ist, wird besonders durch ausdrückliche Benennung der Personengruppe oder deren besonderen Merkmale (z.B. Ticket-Kategorie) auf eine nur für diese Gruppe geltende Gültigkeit hingewiesen. 

1. Mindestalter für die Teilnahme

Das Mindestalter zur Teilnahme an der Veranstaltung beträgt 18 Jahre. Personen, die das 18te Lebensjahr nicht vollendet haben, können nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist bis zu diesem Zeitpunkt zu jeder Zeit untersagt. Die Teilnahme über eine Einverständniserklärung einer Erziehungsberechtigten Person wird ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Alter der  Teilnehmer*innen bei der Einlasskontrolle zu überprüfen, sofern von Seiten des Veranstalters begründete Zweifel an der Volljährigkeit des Teilnehmer*innens bestehen. Für die Erbringung eines glaubhaften Altersnachweises ist der Teilnehmer*innen selbst verantwortlich.

 

  1. Zugang zum Veranstaltungsgelände

Bei dem erstmaligen dem Betreten des Veranstaltungsgeländes hat jeder der  Teilnehmer*innen gegen Vorlage eines gültigen Tickets am Check-In Schalter ein Teilnehmer*innenbändchen abzuholen. Die Bändchen werden mit einem Originalitätsverschluss an der Einlasskontrolle gesichert.

Die Teilnehmer*innenbändchen sind während der gesamten Veranstaltungsdauer von jedem der Teilnehmer*innen am Handgelenk zu tragen. Bei einem Verlust oder einer Beschädigung eines Bändchens oder des Verschlusses hat der Teilnehmer*innen den Veranstalter unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. 

Hiervon ausgenommen sind:

 

  1. Durch den Veranstalter beauftragte Unternehmen und deren Angestellte, welche im Rahmen der Veranstaltung Aufgaben auf dem Veranstaltungsgelände zu erfüllen haben
  2. Angestellte und sonstiges Personal des CVJM Feriendorf Herbstein und deren beauftragte Personen
  1. Regelwerk

Mit seiner Anmeldung erkennt jeder der Teilnehmer*innen das vom Veranstalter vorgebebene Regelsystem für das Rollenspiel als verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrags verbindliche Regeländerungen zu beschließen soweit diese erforderlich sind. Das Regelsystem kann jederzeit unter wiki.legende-orga.de eingesehen werden.

 

  1. Sicherheit

Jeder der Teilnehmer*innen ist für die Sicherheit seiner Ausrüstung und Kostümteile selbst verantwortlich. Der Teilnehmer*innen ist verpflichtet seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den anerkannten Sicherheitsanforderungen nicht oder nicht mehr entsprechen oder Zweifel an der Sicherheit bestehen, hat er sie selbständig aus dem Spiel zu nehmen. 

Der Veranstalter behält sich jedoch vor, die Ausrüstung der Teilnehmer*innen einer Prüfung zu unterziehen. Beanstandete Ausrüstungen dürfen im Spiel nicht weiterverwendet werden und sind vom Teilnehmer*innen umgehend zu entfernen. 

Die Teilnahme an Spielhandlungen und Spielangeboten während der Veranstaltung kann durch den Veranstalter untersagt werden, wenn begründete Bedenken an der Sicherheit bestehen. Ebenso ist der Veranstalter berechtigt die Ausführung von durch Teilnehmer*innen geplanten Spielangeboten und Handlungen ohne Angabe von Gründen zu untersagen. Ein Untersagen mindert die Erfüllung des Veranstalters nicht und stellt keine Minderung des Anspruchs einer der Teilnehmer*innen dar. 

 

Teilnehmer*innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Ticketpreises hat. 

 

Der Veranstalter ist berechtigt, seine Weisungsbefugnis auf andere Personen zu übertragen. Die Übertragung auf beauftragte Personen bedarf der ausdrücklichen Schriftform gem. §9 OWIG 

 

  1. Haftung

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder bestellten Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Wir empfehlen vor der Teilnahme den Abschluss einer Haftpflicht-Versicherung.

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. 

Das Befahren des Geländes und des Parkplatzes mit eigenen Fahrzeugen jeglicher Art geschieht auf eigene Gefahr. Der Parkplatz ist nicht überwacht. Für Diebstahl und Beschädigungen durch Dritte wird durch den Veranstalter keine Haftung übernommen. Auf dem gesamten Gelände und den Zu- und Abfahrtswegen darf maximal Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist dahin gehend Folge zu leisten.

 

  1. Pyrotechnik, Schwarzpulver, Feuershows

Das Durchführen von Feuershows (Feuerspucken, Jonglage mit brennenden Gegenständen, Pois u.ä.), Dem Gebrauch von Feuer beinhaltende Spielhandlungen, sowie das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen benötigt eine vorherige ausdrückliche Genehmigung durch den Veranstalter. 

Das Mitbringen und der Gebrauch von Schwarzpulver oder anderen pyrotechnischen Stoffen und Gegenständen in jeglicher Form oder zu jedem Zweck ist nur auf ausdrückliche Genehmigung durch den Veranstalter zulässig. Die Genehmigung bedarf der Schriftform. Nebenabreden werden ausgeschlossen 

Dafür benötigte und gültige Genehmigungen die gesetzlich oder durch Verordnungen vorgeschrieben werden, sind vom Betroffenen selbst einzuholen, mitzuführen und auf Verlangen des Veranstalters nachzuweisen.

 

  1. Tiere auf der Veranstaltung

Das Mitbringen von Tieren ist ausgeschlossen.

 

Besonderheiten für Hunde 

Von dieser Bestimmung ausgenommen sind Hunde, für die ein eigenes Ticket im Ticketshop erhältlich ist. Der Hund muss beim Check-In mittels seiner Ticketnummer eingecheckt werden. Während der gesamten Veranstaltung herrscht absolute Leinenpflicht. Der Hund muss stehts durch eine Person an einer Leine geführt werden. 

Für durch Hunde verursachte Sach- oder Personenschäden haftet ausschließlich der Hundehalter. Teilnehmer*innen mit Hunden, die sich nicht in ihrem persönlichen Eigentum befinden, gelten in diesem Sinne während der Veranstaltung als Hundehalter. Wir empfehlend dringend den Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung und setzen diese voraus. Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, nur Hunde zur Teilnahme mitzubringen, die frei von ansteckenden oder übertragbaren Krankheiten sind, über einen ausreichenden Impfschutz verfügen und die gesundheitlich und körperlich den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen sind.

Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, Teilnehmer*innen samt Tier(en) von der Veranstaltung auszuschließen. Zu den Gastro-Bereichen, Tavernen sowie Toiletten, Duschen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. Der Halter hat sich vor Ort selbstständig darüber zu informieren, zu welchen weiteren Bereichen Hunden kein Zutritt gewährt werden kann, um Teilnehmer*innen und Tier zu schützen

 

  1. Film- und Fotoaufnahmen

Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erklären sich Teilnehmer*innen damit einverstanden, dass die von ihnen im Zusammenhang mit der Teilnahme gemachten Bild- und Tonaufnahmen dem Urheberrecht des Veranstalters unterliegen und somit von diesem genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden dürfen. 

 

Bei Erstellung von Foto-, Video- und Audio-Aufnahmen beachten wir die deutschen Datenschutz- und Urheberrechtsgesetze. Falls Teilnehmer*innen im Einzelfall nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden sind, teilt dies bitte unserer Ansprechpartnerin per Mail an svenja@legende-orga.de mit. Um eine Identifizierung dieser Teilnehmer*innen auf den Bildern zu ermöglichen, ist es unabdingbar in die Mail eine Kopie eines Lichtbildausweises anzufügen. Hierbei reicht es, wenn das Bild und der Name der widersprechenden Person erkennbar sind. Die restlichen Daten sollten geschwärzt werden. Dies ist auch der Fall, wenn die Bilder erst später im Internet oder anderen Medien entdeckt werden und die dargestellten Teilnehmer*innen ausnahmsweise nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sind.

Film- und Fotoaufnahmen, welche durch Teilnehmer*innen für private Zwecke gemacht werden, sind ausdrücklich unerwünscht. Ein über das normale Maß hinaus gehendes Fotografieren oder Filmen mit Kameras und Mobiltelefonen wird als Störung der Veranstaltung empfunden und kann durch den Veranstalter begrenzt, bei einer erheblichen Störung, insbesondere bei Nichtbeachtung von allgemeinen Datenschutzbestimmungen oder Persönlichkeitsrechten sogar untersagt werden.

Ton-, Film- und Fotoaufnahmen für gewerbliche Zwecke (durch gewerblich odfer gewerbsmäßig auftretende Fotografen etc.) sind nur zulässig, soweit mit dem Veranstalter eine entsprechende Vereinbarung geschlossen wurde. Die Vereinbarung bedarf der Schriftform. Nebenabreden werden ausgeschlossen.

 

  1. Essen und Getränke

Das Mitbringen von eigenem Essen und Getränken in haushaltsüblichen Mengen für den privaten Verzehr ist grundsätzlich gestattet. 

Der gewerbliche, gewerbsmäßige Verkauf oder die Darstellung von Verkäufen im Rahmen eines Rollenspiels bedarf einer vorherigen Vereinbarung mit dem Veranstalter. Nebenabreden werden ausgeschlossen.

 

  1. Urheberrechte an Darstellungen, Geschichten und Handlungen

Alle Urheberrechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren (NSC) bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren (SC), ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei den jeweiligen Spieler*innen.

 

  1. NSC

Teilnehmer*innen welche mit Nicht-Spieler-Charakter (NSC) Tickets an der Veranstaltung teilnehmen sind an die Weisung der Spielleitung gebunden.

NSC Teilnehmer*innen, welche im Rahmen von darstellendem Spiel den zumutbaren Weisungen oder den Aufgabenzuteilungen der Spielleitung nicht Folge leisten, können nach Entscheidung des Veranstalters vor Ort oder im Anschluss an die Veranstaltung über ihren Teilnehmer*innenbetrag hinaus auf die volle Höhe des normalen Ticketpreises in Anspruch genommen werden. Ausgenommen hiervon sind solche dem darstellenden Spiel dienende Handlungen die auf Grund der körperlichen Eignung sowie des Gewissens nicht vom Teilnehmer*innen ausgeführt werden können.

 

  1. Schlussbestimmungen

Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.